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Initiative Long COVID

Long COVID

COVID-19 ist eine Krankheit. 

Man bekommt sie durch das Corona-Virus. 

Warum 19? 

Weil das Corona-Virus am Ende vom Jahr 2019 

ausgebrochen ist. 

Seitdem sind viele Menschen auf der ganzen Welt an COVID-19 erkrankt. 

Manche Menschen sind nicht wieder richtig gesund geworden. 

Sie haben Long COVID. 

Long ist das englische Wort für lang. 

Long COVID bedeutet: 

Eine Person hatte COVID-19. 

Doch jetzt hat sie die Krankheit nicht mehr. 

Sie kann andere Menschen nicht mehr anstecken. 

Aber: 

Die Person fühlt sich immer noch krank. 

Auch mehrere Monate später. 

 

Long COVID ist ein Problem: 

  • für Betroffene 
  • für Ärztinnen und Ärzte 
  • für unsere Gesellschaft 

 

Das Bundes-Ministerium für Gesundheit bietet verlässliche Informationen zum Long COVID

Und es bietet Hilfs-Angebote für Betroffene

 

In Deutschland gibt es neue Maßnahmen gegen das Corona-Virus. 

Seitdem denken die meisten Menschen nicht mehr über Corona nach. 

Aber einige Menschen können nicht zu ihrem gewohnten Leben zurückkehren. 

Sie haben Long COVID. 

 

Wie wirkt sich Long COVID aus? 

Ärztinnen und Ärzte haben beobachtet, 

dass Long COVID sehr unterschiedlich ist. 

Die Krankheit ist von Person zu Person unterschiedlich. 

Auch ob und wie schnell eine Person 

gesund werden kann, ist unterschiedlich. 

Es gibt noch kein einheitliches Krankheits-Bild. 

Ärztinnen und Ärzte müssen noch mehr zu Long COVID forschen. 

Dann können sie die Krankheit besser behandeln. 

 

Der Bundes-Minister für Gesundheit Doktor Karl Lauterbach sagt: 

Viele Menschen leiden nach einer COVID-Erkrankung an Long COVID. 

Das ist für die Betroffenen sehr schwer. 

Außerdem ist es ein Problem für den Arbeits-Markt. 

Denn viele Menschen mit Long COVID können nicht mehr arbeiten. 

 

Long COVID ist für viele Menschen eine Herausforderung: 

  • für die Kranken selbst 
  • für Ärztinnen und Ärzte 
  • für Therapeutinnen und Therapeuten 
  • für Forscherinnen und Forscher 
  • für Mitarbeitende bei der Renten-Versicherung 
  • für Mitarbeitende bei der Kranken-Versicherung 
  • für Mitarbeitende in Unternehmen, wenn Menschen wegen Long COVID nicht mehr arbeiten können. 
  • für Freundinnen und Freunde von den Kranken 
  • für Angehörige von den Kranken 

 

Wir alle stehen vor vielen Fragen. 

Dabei ist folgende Frage besonders wichtig: 

Wie sollen wir mit Long COVID umgehen? 

 

Das Bundes-Ministerium für Gesundheit startete im Juli 2023 die Initiative Long COVID. 

Initiative bedeutet: 

Wir wollen uns mit dem Problem Long COVID auseinandersetzen. 

Und wir wollen Lösungen finden. 

 

Die Ziele von der Initiative Long COVID sind: 

  • die Menschen in Deutschland über Long COVID zu informieren 
  • die vielen Betroffenen zu unterstützen 
  • neue Erkenntnisse über Long COVID zu gewinnen 

 

Folgende Fragen zu Long COVID sollen beantwortet werden: 

  1. Was ist Long COVID? 
  2. Wie betrifft uns Long COVID als Gesellschaft? 
  3. Wie wollen wir mit Long COVID umgehen? 
  4. Was kann ich tun, wenn ich Long COVID habe?

 

Das Angebot vom Bundes-Ministerium für Gesundheit 

Das Wissen über Long COVID wird ständig wachsen. 

So wird auch diese Internet-Seite ständig wachsen. 

 

Auf unserer Internet-Seite gibt es 4 Blöcke: 

1. Zeit-Strahl 

Auf dem Zeit-Strahl können Sie sehen, 

wann welche neuen Erkenntnisse dazugekommen sind. 

Das ist der Link: 

Zeit-Strahl

 

Bitte beachten Sie: 

Auf dem Zeit-Strahl befinden sich gesicherte Erkenntnisse und Sicht-Weisen zu Long COVID. 

Die verschiedenen Sicht-Weisen entsprechen nicht immer der Meinung vom Bundes-Ministerium für Gesundheit. 

Aber wir möchten die verschiedenen Sicht-Weisen darstellen. 

So kann sich jeder selbst eine Meinung bilden.

 

2. Info-Box  

In der Info-Box gibt es viele Texte rund ums Thema Long COVID. 

Außerdem gibt es Informationen rund ums Thema Impfen und Impf-Schadens-Recht. 

Das ist der Link: 

Info-Box

Die Texte sind für: 

  • die Kranken selbst 
  • ihre Angehörigen 
  • Unternehmen 
  • Ärztinnen und Ärzte 

 

3. Diskurs

Diskurs bedeutet Austausch. 

Verschiedene Expertinnen und Experten schreiben und reden über das Thema Long COVID. 

So soll ein offener Austausch angeregt werden. 

Das ist der Link: 

Diskurs

 

4. Service

Unter Service gibt es eine Liste 

mit Unterstützungs-Angeboten. 

So können Sie nach Hilfe in Ihrer Nähe suchen.  

 

Wichtige Hinweise zu dieser Internet-Seite

In der Info-Box stehen viele Texte. 

Zum Beispiel: 

  • Was ist Long COVID? 
  • Warum und wie entsteht Long COVID? 
  • Was können Betroffene selbst gegen Long COVID Anzeichen tun? 

 

Neue Erkenntnisse finden Sie regelmäßig im Zeit-Strahl und im Diskurs. 

Im Diskurs stehen auch wissenschaftliche Einzel-Meinungen. 

Die Forschungs-Ergebnisse auf unserer Seite sind nur ein Ausschnitt. 

Wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass die Ergebnisse vollständig und für alle gültig sind. 

 

Wie funktioniert wissenschaftliche Erkenntnis zu Long COVID? 

Forscherinnen und Forscher werden 

immer mehr zu Long COVID herausfinden. 

Deshalb wird auch diese Internet-Seite 

ständig erneuert. 

 

Bitte beachten Sie: 

Auf dieser Internet-Seite bekommen Sie keine medizinische Beratung. 

Wenn Sie eine medizinische Beratung brauchen: 

Dann gehen Sie bitte zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

 

Hintergrund von der Initiative Long COVID

Die Ärztinnen und Ärzte wissen noch nicht so viel über Long COVID. 

Aber viele Menschen sind von Long COVID betroffen. 

Dadurch sind sie im Alltag eingeschränkt. 

 

Das ist nicht nur ein Problem für die Kranken selbst. 

Sondern auch für die Menschen um sie herum: 

  • Vielleicht kann sich ein Familien-Vater nicht mehr um seine Kinder kümmern. 
  • Vielleicht kann eine Frau nicht mehr arbeiten gehen. 
  • Vielleicht muss ein junger Mensch seine Ausbildung abbrechen. 

 

Wir müssen als Gesellschaft Menschen mit Long COVID helfen. 

Deshalb gibt es die Initiative Long COVID

Initiative bedeutet: 

Wir wollen uns mit dem Problem Long COVID auseinandersetzen. 

Und wir wollen Lösungen finden. 

 

Die Initiative Long COVID hat 3 Ziele: 

  1. Alle Menschen sollen Informationen zu den Auswirkungen von Long COVID bekommen. 
  2. Alle Menschen sollen Unterstützung bekommen: 
    • die Kranken selbst 
    • ihre Angehörigen 
    • Unternehmen 
    • Ärztinnen und Ärzte 
    • Kranken-Kassen 
    • Versicherungen 
  3. Wir wollen die neusten Erkenntnisse der Wissenschaft sammeln und weitergeben. 

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für folgende Internet-Seite: 

www.bmg-longcovid.de

 
Die Internet-Seite ist vom Bundes-Ministerium für Gesundheit. 

Als Ministerium wollen wir uns an die Vorgaben für Internet-Seiten halten: 

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz des Bundes 

Die Abkürzung ist BGG. 

  • Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung 

Die Abkürzung ist BITV 2.0. 

 

Bei den Gesetzen und Verordnungen geht es um Barriere-Freiheit. 

Barriere-Freiheit bedeutet hier: 

Auch Menschen mit Behinderungen sollen 

ohne Einschränkung unsere Internet-Seite besuchen können. 

 

Anforderungen an die Barriere-Freiheit 

Wie soll eine Internet-Seite sein, damit sie barriere-frei ist? 

Das steht in der BITV 2.0. 

Und zwar im Paragrafen 3 Absätze 1 bis 4. 

Und im Paragrafen 4. 

Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage vom Paragrafen 12d BGG geschrieben. 

 

Hat der Herausgeber von dieser Internet-Seite 

die Anforderungen eingehalten? 

Das kann man noch nicht sagen. 

Zuerst muss die Internet-Seite vom Herausgeber 

selbst überprüft werden. 

Wie kann der Herausgeber selbst seine Internet-Seite überprüfen? 

Das steht auch in der BITV. 

Genauer gesagt hier: BITV/EN 301 549. 

Wenn der Herausgeber mit der Überprüfung fertig ist: 

Dann schreibt er hier die Ergebnisse hin. 

 

Diese Erklärung wurde am 05. Juni 2023 geschrieben. 

 

Barriere melden!

Hatten Sie auf unserer Internet-Seite 

Probleme mit der Barriere-Freiheit? 

Unsere Internet-Adresse ist: 

www.bundesgesundheitsministerium.de

 

Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular. 

 

Sie können uns auch einen Brief schreiben: 

Bundes-Ministerium für Gesundheit (BMG) 

1. Dienst-Sitz: 

Rochusstraße 1 

53123 Bonn 

2. Dienst-Sitz: 

Mauerstraße 29 

10117 Berlin (Mitte) 

 

Sie können uns auch anrufen

Telefon-Nummer: 030 – 18 441-0 

Sie zahlen nur den Orts-Tarif. 

Fax-Nummer: 030 – 18 441-49 00 

 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: 

E-Mail-Adresse: poststelle(at)bmg.bund.de 

 

Schlichtungs-Verfahren 

 

Was sind Schlichtungs-Verfahren? 

Bei Schlichtungs-Verfahren geht es um die Lösung von Problemen zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. 

Ein Ministerium ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle. 

 

Wer macht Schlichtungs-Verfahren? 

Sogenannte Schlichtungs-Stellen kümmern sich um Schlichtungs-Verfahren. 

Es gibt beim Bundes-Beauftragten 

für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

eine Schlichtungs-Stelle. 

Schlichtungs-Stellen sind gesetzlich vorgeschrieben. 

Informationen zu Schlichtungs-Stellen stehen im Paragrafen 16 BGG. 

 

Wann kommt es zu Schlichtungs-Verfahren? 

Zum Beispiel: 

Sie hatten auf unserer Internet-Seite ein Problem 

mit der Barriere-Freiheit. 

Sie haben uns kontaktiert. 

Wir haben Ihnen geantwortet. 

Sie sind aber mit der Antwort nicht zufrieden. 

 

Was ist das Ziel von Schlichtungs-Verfahren? 

Beim Schlichtungs-Verfahren geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. 

Beim Schlichtungs-Verfahren geht es darum: 

Die Schlichtungs-Stelle soll eine Lösung 

für ein Problem finden. 

Und zwar gemeinsam mit dem Herausgeber 

von der Internet-Seite. 

Und mit den Menschen mit Behinderungen. 

Dabei soll das Problem nicht ein Richter lösen. 

 

Sonstige Informationen zum Schlichtungs-Verfahren? 

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos. 

Sie brauchen auch keinen Anwalt. 

Informationen zum Schlichtungs-Verfahren stehen auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle: 

  • wie ein Schlichtungs-Verfahren abläuft 
  • wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen 

Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache stellen. 

Oder in Deutscher Gebärden-Sprache. 

 

Wie lautet die Adresse von der Schlichtungs-Stelle? 

Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz 

bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung 

für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53 

10117 Berlin 

Telefon-Nummer: 030 – 18 527-28 05 

Fax-Nummer: 030 – 18 527-29 01 

E-Mail-Adresse: info(at)schlichtungsstelle-bgg. de 

Internet-Adresse: www.schlichtungsstelle-bgg.de